Musik tut gut, Musik macht schlau – gilt das nur für Kinder aus finanzstarken Haushalten? Nein! Musikunterricht soll für alle möglich sein:
Deshalb gewährt die Musikschule Taunus 70% Ermäßigung, wenn "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" bezogen werden und der Bescheid der ausstellenden Behörde vorgelegt wird.
Liegt das Einkommen eines Haushalts unter dem doppelten "Bürgergeldsatz", ist ebenfalls
eine Ermäßigung möglich. In diesem Fall muss bei der Musikschule ein Antrag gestellt werden.
Selbstverständlich gewährleistet die Musikschule strengste Vertraulichkeit. Voraussetzung für die langfristige Aufrechterhaltung einer Ermäßigung ist das regelmäßige Üben zu Hause.