Wie erreiche ich die Musikschule telefonisch und per E-Mail?
Wenn Sie während unserer Servicezeiten in unserem Büro anrufen, sind wir gern persönlich für Sie da. Ansonsten ist ein Anrufbeantworter geschaltet und wir melden uns bei nächster Gelegenheit zurück.
Ihre E-Mail adressieren Sie bitte an
Was für Unterricht wird angeboten?
Für die Kleinsten gibt es den Bereich „Elementare Musikpädagogik“ mit Eltern-Kind-Kursen (Babys und Kleinkinder bis 3 Jahre), den Rhythmusraupen (Zwei- bis Dreijährige) und Musikmäusen (Drei- bis Vierjährige) und der Musikwerkstatt (Vier- bis Sechsjährige ). Die Termine und Orte werden von uns nach Bedarf festgelegt. Bitte melden Sie Ihr Kind an oder nehmen Sie mit unserem Büro Kontakt auf, damit wir gemeinsam überlegen können, welcher Kurs für Ihr Kind passt. Unsere Kurse sind teilweise schnell ausgebucht, deshalb ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme hilfreich.
Darüber hinaus gibt es mit der Klavierschnupperkiste und dem Instrumentalen Orientierungskurs zu festen Zeiten die Möglichkeit, Instrumente erst einmal kennenzulernen. Das Instrumentale Orientierungsjahr hingegen ist ein individuell vereinbarter Durchlauf durch bis zu sechs verschiedene Instrumente. Sollte man mittendrin bereits das Lieblingsinstrument entdecken, ist jederzeit ein Wechsel in den regulären Unterricht möglich.
Instrumental- oder Gesangsunterricht besucht man in der Regel ab dem Grundschulalter. Jugendliche und Erwachsene bis ins hohe Alter sind hier aber genauso willkommen. Wir haben für alle Alters- und Könnens-Stufen ein Angebot.
Wir arbeiten außerdem mit verschiedenen Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen zusammen und bieten dort in vielfältigen Formaten Musikunterricht an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Einrichtungen vor Ort.
Für alle Varianten gilt: Melden Sie sich einfach bei uns, dann beraten wir Sie gern.
Wo finde ich Kurse für Kinder im Kindergartenalter?
Unter „Kurse für 0- bis 6-Jährige“ finden Sie unsere Angebote für die Elementarstufe. Früher wurde es „Musikalische Früherziehung“ genannt, heute heißt dieser Fachbereich „Elementare Musikpädagogik“.
Wird im Instrumentalbereich Gruppenunterricht angeboten?
In unseren Schulkooperationen werden ganze Schulklassen gemeinsam unterrichtet. Aber auch der „normale“ Unterricht ist in Zweier-, Dreier- oder größeren Gruppen möglich. Allerdings können wir diese Gruppen nicht vermitteln, sondern Sie müssten sich mit einer anderen Familie zusammentun. Wenn also z. B. Ihr Kind gemeinsam mit zwei Freunden ein Instrument lernen möchte, können wir das einrichten.
Nicht zu vergessen: Gruppenunterricht ist pro Person wesentlich günstiger als Einzelunterricht und daher auch für ein niedrigeres Budget eine interessante Variante.
Muss ich jede Woche in den Unterricht kommen?
Fast alle unsere Schülerinnen und Schüler kommen wöchentlich zum Unterricht. Für berufstätige Erwachsene bieten wir auch Zehnerkarten an; hier ist es möglich, individuelle Termine mit der Lehrkraft zu vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, dass diese unregelmäßigen Termine in der Regel auf den Anfang oder das Ende des Unterrichtstages gelegt werden müssen. Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie daran Interesse haben.
Wie kann ich mich zum Unterricht anmelden?
Am schnellsten geht es via Online-Anmeldung. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie gebeten werden, Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen. Sobald dies erledigt ist, geht Ihre Anmeldung bei uns ein, wir melden uns bei Ihnen mit einer Anmeldebestätigung und finden eine Lehrkraft für Sie.
Alternativ bieten wir auch eine Papier-Anmeldung zum Ausfüllen und Ausdrucken an. Sobald Sie diese an uns gesendet haben (per Post oder als Scan per E-Mail), machen wir uns an die Arbeit und stellen den Kontakt zu einer passenden Lehrkraft für Sie her.
Der Lehrer oder die Lehrerin wird sich bei Ihnen melden und einen Unterrichtstermin ausmachen. Solange kein Unterricht startet, entstehen Ihnen keine Kosten. Erst mit Beginn der ersten Unterrichtseinheit werden Gebühren fällig.
Wann startet mein Unterricht?
Den ersten Unterrichtstermin im Instrumentalbereich machen Sie mit der von uns vermittelten Lehrkraft aus. Der Einstieg in den wöchentlichen Unterricht ist dabei jederzeit möglich, je nach verfügbaren Plätzen.
Für die Kurse der Elementaren Musikpädagogik gibt es feste Starttermine zu Schuljahresbeginn. Ein späteres Hinzukommen ist ggf. möglich; wir regeln das gern für Sie.
Kann ich auch erst mal nur ein Instrument ausprobieren?
Ja, es ist möglich, eine „Schnupperstunde“ zu buchen. Senden Sie uns eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an. Schnupperstunden dauern 45 Minuten, kosten einmalig 30 Euro und sind bitte im Voraus zu bezahlen.
Sollte Ihnen der Unterricht zusagen, dann können Sie sich anschließend für regelmäßigen Unterricht anmelden. Für die meisten Menschen soll dies dann auch bei derselben Lehrkraft und an demselben Ort geschehen. Deshalb sind wir schon beim Buchen von Schnupperstunden bemüht, Ihre Wünsche zu Zeit und Ort von Anfang an zu berücksichtigen und den Termin gezielt zu vermitteln.
Ich habe eine Anmeldebestätigung erhalten, aber jetzt tut sich seit über zwei Wochen nichts. Ist das normal?
In der Regel erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung einen Hinweis, was der nächste Schritt ist – z. B. „Lehrerin Frau D. wird sich bei Ihnen melden“. Für manche Fächer gibt es allerdings eine Warteliste, sodass wir nicht sofort eine Lehrkraft vermitteln können – das würden wir Ihnen dann mitteilen.
In Stoßzeiten kann es auch mal vorkommen, dass es eine Weile dauert, bis wir den Vorgang bearbeiten können. Sollten Sie länger als zwei Wochen auf einen nächsten Schritt warten, dann melden Sie sich gern bei uns, damit wir eine Lösung finden können.
Was kostet der Unterricht?
Unsere Gebührenordnung finden Sie hier.
Für Kooperationen in Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen fallen meist abweichende Gebühren an, die Sie bitte dem jeweiligen Unterrichtsvertrag entnehmen.
Warum muss ich auch in den Ferien bezahlen, wenn gar kein Unterricht stattfindet?
Bis auf Aufnahmegebühren, Zehnerkarten und zeitlich stark begrenzte Kurse sind sind unsere Gebühren Jahresgebühren. Das bedeutet, sie sind auf die Belegung eines kompletten Unterrichtsjahres (1. September bis 31. August, unabhängig von den Schulferien) kalkuliert und werden aus buchhalterischen Gründen in 12 monatlichen Raten berechnet.
Bei einem Einstieg im laufenden Schuljahr oder Beendigung des Unterrichts während des Schuljahres werden die Ferien anteilig berücksichtigt.
Die Musikschule Taunus arbeitet gemeinnützig. Ihre Gebühren gehen zu 100% in unseren Musikschulbetrieb, es werden keine Gewinne erwirtschaftet. Wir sind somit auf Ihre verlässliche Zahlung der veranschlagten Gebühren angewiesen und bitten um Ihr Verständnis und Ihre Solidarität.
Wie kann man bezahlen?
Fast alle Familien lassen ihre Gebühren von ihrem Konto abbuchen. Dazu erteilen sie uns bei Anmeldung eine Einzugsermächtigung („SEPA-Lastschriftmandat“).
Wir buchen monatlich ab dem 5. des Monats ab. Bitte halten Sie den Betrag auf Ihrem Konto bereit, da wir ansonsten für die Beteiligung an den Kosten der Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnen.
Bitte beachten Sie, dass die erste Zahlung in der Regel höher ausfällt als die regulären monatlichen Raten. Dies kann einerseits an der Aufnahmegebühr liegen, andererseits an der Zusammenfassung mehrerer Raten, falls das SEPA-Lastschriftmandat erst nach dem Gebühreneinzugstermin bei uns eintrifft, Sie erst im Folgemonat mit der Zahlung beginnen und neben der aktuellen Monatsrate auch die (ggf. anteiligen) Gebühren des Vormonats zu entrichten haben.
Sie können alternativ Ihre Gebühren auch selbst überweisen. Für das Verbuchen Ihrer monatlichen Überweisung berechnen wir jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro. Wenn Sie die Gebühr für ein Schulhalbjahr (6 Raten) im Voraus auf einmal überweisen, entfällt diese Gebühr.
Bitte nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre Zahlungsweise ändern möchten oder Fragen zu Ihren Zahlungen haben.
Was mache ich, wenn ich meine Rate nicht bezahlen kann?
Sollten Sie absehen, dass Sie mit der pünktlichen Bereitstellung der fälligen Raten Probleme haben werden, melden Sie sich bitte schnell bei uns, damit wir eine Lösung finden und unnötige Gebühren und Aufwand vermeiden können.
Mein Konto war zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt. Was mache ich jetzt?
Sollte eine Rücklastschrift erfolgen, beteiligen wir Sie mit 10 Euro an der Deckung der dadurch anfallenden Kosten. Die fällige Gebühr werden wir entweder einige Tage später noch einmal versuchen abzubuchen oder im darauffolgenden Monat gemeinsam mit der dann zusätzlich fälligen Gebühr.
Bitte überweisen Sie nicht selbst, weil sonst die Zahlungsabläufe durcheinandergeraten können und Ihr Konto ggf. mehrfach belastet wird.
Sollten Sie absehen, dass Sie mit der pünktlichen Bereitstellung der fälligen Raten Probleme haben werden, melden Sie sich bitte schnell bei uns, damit wir eine Lösung finden und unnötige Gebühren und Aufwand vermeiden können.
Ich verstehe nicht, was von meinem Konto abgebucht wurde. Wer hilft mir weiter?
Bitte wenden Sie sich einfach an unser Büro. Wir helfen gern und schauen gemeinsam auf Ihr Kundenkonto. Fehler können passieren, und wir finden gewiss eine Lösung.
Gibt es Ermäßigungen?
Ab dem dritten Vertrag aus den Bereichen Instrumental- und Orientierungsunterricht innerhalb einer Familie gewähren wir eine Ermäßigung, sobald diese beantragt wurde.
Wenn Sie die volle Gebühr nicht zahlen können, ist es möglich, einen Ermäßigungsantrag zu stellen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
Wie kann ich meinen Instrumentalunterricht kündigen?
Eine Kündigung können Sie formlos per E-Mail oder Brief einreichen. Oder nutzen Sie unsere Online-Abmeldung.
Instrumentalunterricht bieten wir grundsätzlich auf unbestimmte Zeit – also ohne Endtermin – an. Kündigungen in diesem Bereich sind zum 31. August und 28. Februar möglich und müssen acht Wochen vorher eingegangen sein. Die ersten vier Monate des Instrumentalunterrichts gelten als Probezeit; eine Kündigung zum Ende dieser Probezeit ist möglich, wenn diese Kündigung mindestens vier Wochen vorher bei uns eingeht.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Regelungen unserer Schulordnung. Im Zweifel fragen Sie bitte rechtzeitig in unserem Büro nach – so lassen sich Unstimmigkeiten bereits im Vorhinein vermeiden.
Wie kann ich Eltern-Kind-Kurs, Musikmäuse, Rhythmusraupen oder Musikwerkstatt kündigen?
Der zweijährige Musikwerkstatt-Kurs kann bereits nach einem Jahr zum 31. August gekündigt werden; die Kündigung muss acht Wochen vorher bei uns eingehen. Ihre Kündigung können Sie formlos per E-Mail oder Brief einreichen. Oder nutzen Sie unsere Online-Abmeldung.
Alle übrigen EMP-Kurse enden automatisch mit dem Musikschuljahr und müssen nicht gekündigt werden.
Im Einzelfall ist eine Vertragsaufhebung nach den ersten vier Unterrichtswochen möglich. Bitte beachten Sie hierfür und für alles weitere die Regelungen unserer Schulordnung. Im Zweifel fragen Sie bitte rechtzeitig in unserem Büro nach – so lassen sich Unstimmigkeiten bereits im Vorhinein vermeiden.
Wie kann ich Instrumentale Orientierung bzw. Klavierschnupperkiste kündigen?
Die Klavierschnupperkiste und der Instrumentale Orientierungskurs enden zum vereinbarten Termin und müssen nicht gekündigt werden.
Wir ziehen um. Können wir den Vertrag vorzeitig kündigen?
Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet der Musikschule wegziehen, können wir den Unterricht vorzeitig beenden. Wir benötigen dafür ein Dokument, aus dem dieser Wohnortwechsel hervorgeht. Bitte melden Sie sich rechtzeitig – d. h. einige Wochen vorher –, damit wir die Angelegenheit besprechen können.
Der Unterricht ist mehrmals seitens der Lehrkraft ausgefallen. Werden Gebühren erstattet?
Sollte die Lehrkraft bestimmte Unterrichtstermine nicht wahrnehmen können, versuchen wir eine Vertretung zu organisieren. Dies ist aber nicht immer möglich, vor allem bei spontanem krankheitsbedingtem Ausfall.
Sollte der Unterricht mehr als zweimal im Schuljahr seitens der Lehrkraft ausfallen und konnte auch kein Nachholtermin gefunden werden, dann haben Sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Gebühren. Bitte wenden Sie sich gegen Ende des Musikschuljahres (also i. d. R. im Zeitraum Mai bis Juli) mit Angabe der ausgefallenen Termine an unser Büro, damit wir die Erstattung der Ausfalltermine des zurückliegenden Musikschuljahres veranlassen können.
Bitte beachten Sie, dass bei der Kalkulation der Unterrichtsgebühren ein gewisser unvorhersehbarer Unterrichtsausfall bereits berücksichtigt ist. Wir erstatten daher pro Schuljahr erst ab der dritten ausgefallenen Unterrichtseinheit.
Kann ich einen Geschenkgutschein kaufen?
Ja, es ist möglich, Zehnerkarten und Schnupperstunden zu verschenken. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Kann ich ein Leihinstrument bekommen? Was kostet das?
Manche Instrumente können wir – ggf. auch in verschiedenen Größen – als Leihinstrument anbieten. Dafür werden je nach Instrument monatlich zwischen 14 und 23 Euro berechnet.
Sollte ein Instrument nicht bei uns verfügbar sein, empfehlen wir Ihnen gern weitere Bezugsquellen.
Mein Leihinstrument hat einen Schaden. Was muss ich jetzt tun?
Bitte nehmen Sie zuerst mit uns Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Normalfall werden wir Sie bitten, den Schaden bei einer Musikwerkstatt unserer Wahl in Ordnung bringen zu lassen. Bitte unternehmen Sie keine eigenen Reparaturversuche, sondern halten sich an den gemeinsam besprochenen Ablauf.
Unsere Instrumente sind versichert. Für Beschädigungen, die über normalen Verschleiß hinausgehen, berechnen wir eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50 Euro.
Mein Leihinstrument wurde gestohlen oder ist verlorengegangen. Was muss ich jetzt tun?
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Findet Unterricht in den Ferien statt?
In den Hessischen Schulferien und an schulfreien Tagen des Main-Taunus-Kreises („bewegliche Ferientage“) findet kein Unterricht statt, außerdem nicht am Fastnachtssamstag sowie am Samstag und Sonntag während des Niederhöchstädter Marktes.
Am letzten Schultag vor Ferienbeginn oder nach der Zeugnisausgabe sowie an Rosenmontag (sofern nicht beweglicher Ferientag) und Faschingsdienstag findet Unterricht nur dann statt, wenn die Benutzung der Unterrichtsräume möglich ist.
Ggf. sprechen Sie die Ferientermine bitte im Einzelfall mit der Lehrkraft ab. Beachten Sie ggf. auch die Antwort auf die Frage „Warum muss ich auch in den Ferien bezahlen, wenn gar kein Unterricht stattfindet?“
Warum findet in den Ferien kein Unterricht statt?
Es hat sich bewährt, den Unterricht nur während der Schulzeiten zu erteilen. In den Ferien stehen uns etliche Räumlichkeiten nicht zur Verfügung, außerdem machen Lehrkräfte und Schüler:innen in diesen Zeiten bevorzugt Urlaub.
Wir wissen, dass es bei manchen Schulformen, bei Studierenden, Erwachsenen und Senioren andere Ferien-/Urlaubs-Regelungen gibt. Da der weitaus größte Teil unserer Schülerinnen und Schüler allerdings an die hessischen Schulferien gebunden ist, hat sich die bisherige Praxis bewährt. Ein Anspruch auf Ausnahmeregelungen besteht nicht.
Mein Kind geht auf die Französische Schule. Was ist mit den abweichenden Ferienterminen?
Leider können wir auf abweichende Ferientermine in der Regel keine Rücksicht nehmen. Bitte sprechen Sie mit der Lehrkraft, um ggf. eine Lösung zu finden.
Ich bin bzw. mein Kind ist einige Monate im Ausland. Ist eine Beurlaubung möglich?
Für längere Auslandsaufenthalte können wir eine Beurlaubung veranlassen. Für diesen Zeitraum fallen keine Musikschulgebühren an. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig – d. h. einige Wochen vorher – an unser Büro und legen Sie einen Nachweis vor.
Ich bin bzw. mein Kind ist längere Zeit krank. Was ist mit dem Musikunterricht in dieser Zeit?
Wenn der Schüler / die Schülerin trotzdem noch zum Unterricht kommen kann (z. B. mit gebrochenem Finger), wird die Lehrkraft den Unterricht gern auf die Situation anpassen (z. B. einhändiges Spiel, Atemtraining, Übungen in Musiktheorie, Gehörbildung, Rhythmik, Literaturkunde usw.). Es gibt viele Möglichkeiten, auch ohne konkretes Instrumentalspiel musikalisch voranzukommen.
Für den Fall, dass man nicht am Unterrichtsort erscheinen kann, ist Fernunterricht via Telefon, Videotelefonie oder asynchron durch das Stellen von Aufgaben denkbar.
Ab einer Krankheitsdauer von mehr als 4 Wochen kann auf Antrag eine Beurlaubung vorgenommen werden, in der man von der Zahlung der Gebühren befreit wird. Hierfür benötigen wir die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Wir sind mit unserer Lehrkraft nicht zufrieden. Können wir zu einer anderen Lehrkraft wechseln?
Das ist grundsätzlich möglich. Der erste Schritt sollte sein, das Problem gemeinsam mit der Lehrkraft anzusprechen und nach Lösungen zu suchen. Natürlich kann es vorkommen, dass „die Chemie nicht stimmt“. Mit einer entsprechenden Vorlaufzeit können wir einen Wechsel zu einer Kollegin / einem Kollegen veranlassen, sofern es dort freie Plätze gibt. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Kann ich auf ein anderes Instrument wechseln?
Das ist grundsätzlich möglich, in der Regel zum Ende des jeweiligen Musikschulhalbjahres (Ende Februar oder Ende August), sofern es freie Plätze gibt. Bitte nehmen Sie rechtzeitig – mindestens sechs Wochen vorher – mit uns Kontakt auf, um den Wechsel zu veranlassen.
Bitte beachten Sie, dass ein häufiger Wechsel des Unterrichtsfaches nicht vorgesehen ist. Wenn Sie mehrere Instrumente ausprobieren möchten, haben wir mit dem „Instrumentalen Orientierungsjahr“ das richtige Angebot für Sie. Wir beraten Sie gern.
Was mache ich, wenn sich meine persönlichen Daten geändert haben?
Änderungen von Name, Anschrift, Kontaktdaten, Kontoverbindung usw. melden Sie bitte schriftlich (per
Wo finde ich die Schulordnung und die Gebührenordnung?
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie unsere Schul- und Gebührenordnung. Sie finden sie jederzeit hier in ihrer jeweils aktuell gültigen Form.
Bitte beachten Sie, dass für Kooperationsprojekte mit Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen gesonderte Bedingungen gelten, die individuell mitgeteilt werden.
Meine Frage ist nicht dabei. Was mache ich jetzt?
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an – wir helfen gern weiter.
Wenn Sie während unserer Servicezeiten in unserem Büro anrufen, sind wir gern persönlich für Sie da. Ansonsten ist ein Anrufbeantworter geschaltet und wir melden uns bei nächster Gelegenheit zurück.
Ihre E-Mail adressieren Sie bitte an